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Club Dobogómajor

H-8372 Cserszegtomaj, Hévízi út 1.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Angaben des Dienstleisters

Helicomplex Ingatlanberuházó, Értékesítő, Kereskedelmi és Szolgáltató Korlátolt Felelősségű Társaság
Kurzname: Helicomplex Kft.
Firmensitz: 8360 Keszthely, Erzsébet királyné útja 21.
Handelsregisternummer: 20 09 074902
Steuernummer: 25436905-2-20

1. Club Dobogómajor H-8372 Cserszegtomaj, Hévízi út 1.
Telefon: +36-83/531-991
Fax: +36-83/531-992

2. Allgemeines

2.a Die vorliegenden „Allgemeinen Vertragsbedingungen“ regeln die Inanspruchnahme der Unterkunft des Dienstleisters und deren Dienstleistungen.
2.b Die speziellen, individuellen Bedingungen sind nicht Teil dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen, sie schließen jedoch den Abschluss von separaten Vereinbarungen mit Reiseveranstaltern, Organisatoren mit anderen, der Art des Geschäfts entsprechenden Konditionen nicht aus.

3. Die Vertragspartei

3.a Die vom Dienstleister erbrachten Dienstleistungen werden vom Gast in Anspruch genommen.
3.b Wenn die Bestellungen der Dienstleistungen direkt vom Gast an den Dienstleister abgegeben werden, so ist der Gast die Vertragspartei. Der Dienstleister und der Gast werden gemeinsam - im Falle der Erfüllung der Bedingungen - Vertragsparteien (nachfolgend Parteien genannt).
3.c Wenn die Bestellungen der Dienstleistungen im Auftrag des Gastes von einem Dritten (nachfolgend Vermittler genannt) an den Dienstleister abgegeben werden, werden die Bedingungen der Zusammenarbeit in dem vom Dienstleister und Vermittler abgeschlossenen Vertrag geregelt. In diesem Fall ist der Dienstleister nicht verpflichtet zu überprüfen, ob der Dritte den Gast rechtmäßig vertritt.
3.d Im Hinblick auf die gesundheitlichen Risiken der Tätigkeit kann der Dienstleister die Dienstleistungen nur in dem Fall sichern, wenn Name und Anschrift des Gastes vor der Inanspruchnahme der Dienstleistung dem Dienstleister zur Verfügung gestellt werden.

4. Errichtung des Vertrags, Art und Modifizierung der Reservierung, Benachrichtigungspflicht

4.a Auf die mündliche oder schriftliche Anfrage des Gastes wird vom Dienstleister ein Angebot zugesandt. Wenn innerhalb von 48 Stunden nach Absendung des Angebots keine konkrete Bestellung einlangt, ist der Dienstleister nicht mehr an das Angebot gebunden.
4.b Der Vertrag wird durch die schriftliche Rückbestätigung der schriftlich oder mündlich abgegebenen Bestellung des Gastes seitens des Dienstleisters errichtet, und somit gilt dies als ein schriftlich abgeschlossener Vertrag. Eine mündlich abgegebene Reservierung, Vereinbarung, Modifizierung oder deren mündliche Rückbestätigung seitens des Dienstleisters gilt nicht als Vertrag.
4.c Der Vertrag über die Inanspruchnahme der Unterkunft-Dienstleistung ist befristet.
4.c.1 Wenn der Gast die Unterkunft vor Ablauf der befristeten Zeit endgültig verlässt, ist der Dienstleister zum vollständigen Gegenwert der vertraglich vereinbarten Dienstleistung berechtigt. Der Dienstleister ist berechtigt, das vorzeitig leer gewordene Zimmer erneut zu verkaufen.
4.c.2 Zur seitens des Gastes beantragten Verlängerung der Inanspruchnahme der Unterkunft-Dienstleistung ist die vorherige Zustimmung des Dienstleisters erforderlich. In diesem Fall kann der Dienstleister die Zahlung der bereits erfüllten Dienstleistung ausbedingen.
4.d Zur Modifizierung und/oder Ergänzung des Vertrags ist die von den Parteien unterzeichnete Vereinbarung der Parteien erforderlich.

5. Absagebedingungen

5.a Wenn der Dienstleister in seinem Angebot keine andere Bedingung festlegte, ist die Absage der Unterkunft-Dienstleistung bis vor dem 2. Tag 16:00 Uhr lokaler Zeit vor Anreise ohne Vertragsstrafe möglich.
5.a.1 Wenn die Vertragspartei die Inanspruchnahme der Unterkunft-Dienstleistungen durch die Anzahlung, Kreditkartengarantie oder auf eine andere, im Vertrag festgehaltene Weise nicht absicherte, erlischt die Leistungsverpflichtung des Dienstleisters nach 16:00 Uhr lokaler Zeit 2 Tage vor dem Anreisetag.
5.a.2 Wenn die Vertragspartei die Inanspruchnahme der Unterkunft-Dienstleistungen durch die Anzahlung, Kreditkartengarantie oder auf eine andere, im Vertrag festgehaltene Weise absicherte, und bis 24:00 Uhr lokale Zeit des Anreisetages nicht ankommt oder nicht meldet, später zu kommen, wird vom Dienstleister eine Vertragsstrafe in einer im Vertrag festgelegten Höhe, aber mindestens in der Höhe der Gebühren für einen Tag geltend gemacht. In diesem Fall wird die Unterkunft der Vertragspartei bis zum 12:00 des kommenden Tages reserviert und danach erlischt die Dienstleistungspflicht des Dienstleisters.
5.b Im Falle von Reservierung von Produkten mit besonderen Bedingungen, Gruppenreisen oder Veranstaltungen werden vom Dienstleister von den Obigen abweichenden, in einem separaten Vertrag festgehaltenen Bedingungen festgelegt.

6. Preise

6.a Die Zimmerpreise (Rack Rate) des Hotels werden im Hotelzimmer oder an der Rezeption des Hotels ausgehängt. Die Preislisten anderer Dienstleistungen stehen in den gegebenen Bereichen des Hotels (Restaurant, Heilbereich, Wellness) zur Verfügung.
6.b Der Dienstleister ist berechtigt, seine veröffentlichten Preise ohne eine vorherige Anmeldung frei zu modifizieren.
6.c Die Preise beinhalten die zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültige Umsatzsteuer (ÁFA) in der gesetzlich festgelegten Höhe. Der Dienstleister ist berechtigt, die aus der Modifizierung des Steuergesetzes (ÁFA) resultierenden Mehrkosten, mit einer vorherigen Benachrichtigung auf den Gast abzuwälzen. Die Kurtaxen sind extra über die Unterkunftsgebühren hinaus zu entrichten, und variieren je nach Lage des Hotels, da sie von der jeweiligen Stadtverwaltung bestimmt wird.
6.d Die aktuellen Ermäßigungen, Aktionen und weitere Angebote werden an den Hotelwebseiten (www.abbaziagroup.com, www.clubdobogomajor.hu, www.hotelkalma.hu, www.petnehazy-clubhotel.hu, www.abbazia-nemesnep.hu, www.abbazia-clubhotel.hu, www.clubhotel-marotta.com) veröffentlicht.

7. Zahlungsmodalitäten, Garantie

7.a Der Dienstleister beansprucht den Gegenwert seiner, gegenüber der Vertragspartei erbrachten Dienstleistungen spätestens nach deren Inanspruchnahme, vor dem Verlassen des Hotels, kann jedoch im Einzelfall einen späteren Zeitpunkt für die Bezahlung vereinbaren.
7.b Zum Garantieren der vertragsgemäßen Inanspruchnahme der Dienstleistung sowie der Bezahlung des Gegenwertes ist der Dienstleister berechtigt:
7.b.1 eine Kreditkarten-Garantie zu verlangen, wobei 50% des Gegenwertes des bestellten und rückbestätigten Dienstleistung an der Kreditkarte gesperrt wird
7.b.2 eine Anzahlung bezüglich eines Teils oder der gesamten Teilnahmegebühr zu verlangen.
7.c Die Vertragspartei kann die Rechnung in HUF begleichen und/oder
7.c.1 in jeglicher, von dem Dienstleister akzeptierten Währung bezahlen. Die Umrechnung bzw. die Rechnungsstellung erfolgt in diesem Fall mit dem am Anreisetag des Gastes gültigen Devisenverkaufskurses der kontoführenden Bank des Dienstleisters.
7.c.2 Der Dienstleister akzeptiert auch Bezahlung ohne Bargeld (Kreditkarte, Geschenkgutschein, Voucher, etc.). Eine aktuelle Liste dieser Möglichkeiten werden auf Wunsch der Vertragspartei zur Verfügung gestellt. Bei Buchung ist es notwendig zu klären, ob die gewünschte Zahlungsmethode vom Dienstleister akzeptiert wird. 7.d Sämtliche, mit der Anwendung der Zahlungsart verbundenen Kosten gehen zu Lasten des Gastes.
Reisebüros: Der mit dem Dienstleister abgeschlossene Vertrag beinhaltet die individuellen Zahlungsbedingungen.

8. Art und Bedingungen der Inanspruchnahme der Dienstleistung

8.a Der Gast kann das Hotelzimmer am Anreisetag ab 16:00 Uhr benutzen (Check in) und am letzten Tag hat der Gast das Zimmer bis 10:00 Uhr zu verlassen (Check out.)

9. Haustiere

9.a In die Unterkünfte des Dienstleisters können Haustiere mit Erlaubnis der Hotelleitung mitgebracht werden. Haustiere können im Hotelzimmer mit der Aufsicht des Gastes gehalten werden und die gemeinsamen Räumlichkeiten können zum Erreichen des Zimmers genutzt werden, aber die sonstigen Räumlichkeiten (Restaurant, Schwimmbad usw.) können nicht besucht werden. Einige Hotels des Dienstleisters können abweichende Regelungen geltend machen, bis hin zum vollen Hausverbot für Tiere.
9.b Der Gast ist vollumfänglich verantwortlich für Schäden, welche vom Haustier verursacht werden.

10. Ablehnung der Vertragserfüllung, Auflösung der Dienstleistungspflicht

10.a Der Dienstleister ist berechtigt, den Vertrag bezüglich Unterkunft-Dienstleistung mit sofortiger Wirkung zu kündigen und somit die Leistung der Dienstleistungen zu verweigern, wenn:
110.a.1 der Gast das zur Verfügung gestellte Zimmer bzw. die Anlage nicht bestimmungsgemäß nutzt.
10.a.2 der Gast sich hinsichtlich der Sicherheit der Unterkunft, deren Ordnung, deren Mitarbeiter beanstandbar, grob verhält, unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen steht, drohendes, beleidigendes oder anderes inakzeptable Verhalten aufweist.
10.a.3 der Gast eine ansteckende Krankheit hat.
10.a.4 die Vertragspartei der vertraglich festgelegten Verpflichtung zur Anzahlungszahlung bis zum bestimmten Zeitpunkt nicht nachkommt.
10.b Wenn der Vertrag zwischen den Parteien aus Gründen höherer Gewalt nicht erfüllt wird, wird der Vertrag aufgelöst.
10.c Wenn der Gast sich nicht der Hausordnung der Clubanlage entsprechend benimmt.

11. Unterkunftsgarantie

11.a Wenn das Hotel des Dienstleisters die im Vertrag festgehaltenen Dienstleistungen aus eigenem Fehler (z.B.: Overbooking, temporäre Betriebsprobleme usw.) nicht sichern kann, ist der Dienstleister verpflichtet, unverzüglich für die Unterbringung des Gastes Sorge zu tragen.
11.b Der Dienstleister ist verpflichtet:
11.b.1 die im Vertrag festgehaltenen Dienstleistungen, zu dem darin rückbestätigten Preis, für die darin bestimmte Periode - oder bis zur Abwendung der Hinderung - in einer anderen Unterkunft der gleichen oder höheren Kategorie sicherzustellen/anzubieten. Sämtliche Kosten der Ersatzunterkunft hat der Dienstleister zu zahlen.
11.b.2 dem Gast unentgeltlich einmal eine Anrufmöglichkeit zur Mitteilung der Änderung der Unterkunft zu gewähren.
11.b.3 dem Gast gratis Transfer zur Ersatzunterkunft zu gewähren bzw. dies für den späteren Rückkehr zu gewähren.
11.c Wenn der Dienstleister dieser Verpflichtungen restlos nachkommt bzw. wenn der Gast die ihm angebotene Ersatzunterkunft akzeptierte, ist die Vertragspartei zu einem nachträglichen Schadenersatzanspruch nicht berechtigt.

12. Krankheit, Tod des Gastes

12.a Wenn der Gast sich während der Inanspruchnahme der Unterkunft-Dienstleistung krank wird und nicht im Stande ist, für sich selbst vorzugehen, wird vom Dienstleister ärztliche Hilfe angeboten.
12.b Im Falle von Krankheit/Tod des Gastes hat der Dienstleister Anspruch auf Kostenersatz seitens des Verwandten, Erben bzw. Rechnungszahlers des Kranken/Verstorbenen; und zwar im Hinblick auf die ärztlichen- und Verfahrenskosten, den Gegenwert der vor dem Tod in Anspruch genommenen Dienstleistungen sowie die Schäden, die im Zusammenhang mit der Krankheit/des Todes an Einrichtungen und Einrichtungsgegenständen.

13. Rechte der Vertragspartei

13.a Im Sinne des Vertrags ist der Gast berechtigt, das bestellte Zimmer sowie jene Anlagen der Unterkunft bestimmungsgemäß zu nutzen, die zum gewöhnlichen Umfang der Dienstleistungen gehören und für welche keine speziellen Bedingungen gelten.
13.b Während des Aufenthaltes in der Unterkunft kann sich der Gast bezüglich der Erfüllung der erbrachten Dienstleistungen beschweren. Der Dienstleister verpflichtet sich zur Behandlung der während dieser Periode ihm nachweislich schriftlich zugesandten (oder von ihm protokollierten) Beschwerden.
13.c Das Recht des Gastes zur Beschwerde erlischt mit der Abreise von der Unterkunft.

14. Verpflichtungen der Vertragspartei

14.a Die Vertragspartei ist verpflichtet, den Gegenwert der im Vertrag bestellten Dienstleistungen bis zum im Vertrag bestimmten Zeitpunkt und auf die darin bestimmte Art zu begleichen.
14.b Der Gast sorgt dafür, dass die unter seiner Verantwortung gehörenden Kinder unter 14 Jahren sich nur mit der Aufsicht eines Erwachsenen im Hotel des Dienstleisters aufhalten. Für die vom Kind verursachten Schäden tragen die Eltern die volle Verantwortung.
14.c Die Saunaräume im Wellnessbereich sind für Kinder aus gesundheitlichen Gründen nicht zugänglich, die Aufsicht der Kinder fällt in die Verantwortung der Eltern.
14.d Der Gast darf in die gastronomischen Räumlichkeiten des Hotels keine eigenen Lebensmittel und Getränke bringen.

15. Schadenersatzpflicht der Vertragspartei

Der Gast haftet für alle Schäden und Nachteile, die wegen dem Fehler des Gastes, seines Begleiters oder anderer unter seiner Verantwortung gehörenden Personen vom Dienstleister oder Dritten erleidet werden müssen. Der Gast hat die von ihm verursachten Schäden dem Dienstleister zu zahlen (z.B.: Extra Reinigung ab Brutto HUF 15.000,-). Diese Haftung besteht auch dann, wenn die geschädigte Partei die Wiederherstellung des Schadens direkt vom Dienstleister fordert.

16. Rechte des Dienstleisters

Wenn der Gast seiner Verpflichtung zur Zahlung der Gebühren für die von ihm bestellten, aber nicht in Anspruch genommenen pönalepflichtigen Dienstleistungen nicht nachkommt, steht dem Dienstleister bezüglich der ins Hotel mitgebrachten persönlichen Gegenstände des Gastes ein Pfandrecht zur Sicherung seiner Forderungen zu.

17. Verpflichtungen des Dienstleisters Der Dienstleister ist verpflichtet:

17.a die auf Grund eines Vertrags bestellte Unterkunft und andere Dienstleistungen gemäß den gültigen Vorschriften und Dienstleistungsstandards zu leisten.
17.b die schriftliche Beschwerde des Gastes zu untersuchen und die zur Behandlung des Problems erforderlichen Schritte zu setzen und dies auch schriftlich festzulegen.

18. Schadenersatzpflicht des Dienstleisters

18.a Der Dienstleister verpflichtet sich zur Haftung für alle Schäden, die der Gast innerhalb seiner Anlagen durch den Fehler des Dienstleisters oder seiner Angestellten erlitten hat.
18.a.1 Die Haftung des Dienstleisters erstreckt sich nicht auf Schadensereignisse, die aus einem außerhalb des Kreises der Angestellten und Gäste des Dienstleisters stehenden unabwendbaren Grund entstanden sind oder vom Gast selbst verursacht wurden.
18.a.2 Der Dienstleister ist berechtigt, Räume im Hotel zu bestimmen, die der Gast nicht betreten darf. Für Schäden, Verletzungen in diesen Räumen wird Dienstleister keine Haftung übernommen.
18.a.3 Der Wellnessbereich des Hotels darf auf eigene Verantwortung des Gastes benutzt werden, in den Bereichen der Wasserflächen nah besteht eine erhöhte Rutschgefahr. Für die so entstandenen Schäden übernimmt das Hotel keine Verantwortung.
18.a.4 Der Gast hat die von ihm erlittenen Schäden unverzüglich im Hotel anzumelden und alle erforderlichen Angaben dem Hotel zur Verfügung zu stellen, die zur Klärung der Umstände des Schadensereignisses, eventuell zur Aufnahme des polizeilichen Protokolls/zum polizeilichen Verfahren notwendig sind.
18.b Für Wertgegenstände, Wertpapiere und Bargeld haftet der Dienstleister nur dann, wenn die Sache ausdrücklich zur Aufbewahrung übernommen wurde. Für persönliche Gegenstände, die in den gemeinschaftlichen Räumen oder in den Zimmern gelassen werden (inbegriffen auch Sachen und Gegenstände, die im Zimmersafe gelassen werden) wird vom Dienstleister keine Haftung übernommen.

19. Höhere Gewalt

Der Grund oder der Umstand (z.B.: Krieg, Feuer, Hochwasser, Wetterextreme, Stromausfall, Streik) über welchen die Partei keine Kontrolle hat (höhere Gewalt) entlastet jedwede Partei von der Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen, solange dieser Grund oder Umstand besteht. Die Parteien sind einverstanden, alles Mögliche zu unternehmen, um die Möglichkeit des Ereignisses dieser Gründe und Umstände auf ein Minimum zu reduzieren und den dadurch entstehenden Schaden oder Verzug schnellstmöglich zu korrigieren.

20. Geheimhaltung

Im Rahmen der Erfüllung der im Vertrag festgelegten Verpflichtung ist der Dienstleister verpflichtet, gemäß den Bestimmungen des Gesetzes Nr. LXIII aus dem Jahre 1992 über den Schutz persönlicher Angaben und die Öffentlichkeit von Angaben im allgemeinen Interesse sowie der Rechtsvorschriften bezüglich Datenschutz - und wenn dies die Vertragspartei dem Dienstleister mitteilte - den internen Regeln der Vertragspartei vorzugehen.